Einführung von Arbeitsstunden

Bei der letzten Mitgliederversammlung am 3.Mai 2019 wurde die Einführung von Arbeitsstunden beschlossen. Die neue Regelung gilt ab dem 1.Juni 2019 für alle aktiven OHC-Mitglieder, die älter als 15 Jahre sind.

Diese neue Regelung soll den allgemeinen Vereinsbetrieb und die Instandhaltung der sportlichen Anlagen absichern.

Hier ist eine kurze Zusammenfassung:

  • gültig für alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren
  • Erbringung von 6h gemeinnütziger Vereinsarbeit pro Kalenderjahr
  • , z.B. in der Kantine, im Kampfgericht, an der Kasse, bei Arbeitseinsätzen, bei Festen oder Veranstaltungen, als Trainer oder Betreuer etc.
  • eigenverantwortliche Dokumentation der erbrachten Arbeitsstunden über ein Formular namens „Abrechnung_Arbeitsstunden“ (siehe Downloads)
  • Abrechnung der dokumentierten Arbeitsstunden zum Ende jedes Kalenderjahres

Diese neue Regelung ist jederzeit vollständig als „2.Vereinsordnung Arbeitsstunden“ im Downloadbereich der Webseite verfügbar, ebenso so das dazugehörige Formular zur Abrechnung der Stunden.

Download-Links:

OHC-2.Vereinsordnung Arbeitsstunden
Offizielle Regelung der Arbeitstunden zur Werterhaltung im Club als PDF-Datei
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OHC-Vorlage zur Arbeitsstundenerfassung
Offizielle Druckvorlage zur individuellen Erfassung der Arbeitsstunden im Club als PDF-Datei
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Diese Links findet ihr jederzeit auch unter „Downloads“…